Schlagwort: Anspruchsübergang

  • Entgeltfortzahlung – Anspruch, Dauer, Ausschluss

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall. Arbeitnehmer in diesem Sinne sind Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (vgl. § 1 Abs. 2 EFZG).

  • Kinder-Krankengeld – Neue Berechnung ab 2015

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein erkranktes Kind betreuen, pflegen oder beaufsichtigen und deswegen der Arbeit fernbleiben. Der Anspruch ist zeitlich befristet (mit Ausnahme der Pflege schwerstkranker Kinder) und besteht nur, wenn das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Während des Anspruchs auf Krankengeld wird der Arbeitnehmer von der…

  • Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber kann die Leistung verweigern

    Dem Arbeitnehmer steht neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld zu. Dieser Anspruch ruht, soweit und solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt nicht, fehlt es am entsprechenden Ruhenstatbestand für das…

  • Entgeltfortzahlung – Arbeitgeber hat Anspruch auf Schadenersatz

    Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers (vgl. z. B. § 823 BGB) geht in dem Umfang auf den Arbeitgeber über, wie dieser Arbeitsentgelt fortgezahlt und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat (vgl. § 6 Abs. 1 EFZG). Der Arbeitnehmer…

  • Arbeitsverhältnis – Unwirksame Befristung

    BAG, Entscheidung vom 12.1.2011, – 7 AZR 194/09 -, WzS 6/2011 Ein Arbeitsverhältnis endet nicht zum verabredeten Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht vorliegen. Die unwirksame Befristung kann sich auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, seinen Krankengeldanspruch und den Anspruchsübergang auf die Krankenkasse auswirken.