Schlagwort: Arzt

  • Leistungen der Krankenkasse – Kostenerstattung

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch die Möglichkeit, anstatt der Sach- und Dienstleistungen die Kostenerstattung zu wählen.

  • Behandlungsfehler – Die Krankenkasse hilft

    Ein Behandlungsfehler entsteht, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden, dann hat dieses sowohl zivilrechtliche als…

  • Behandlungsfehler – Die Krankenkasse unterstützt Opfer ärztlicher Kunstfehler

    Ein ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur sein. Eine mögliche Ursache liegt in der Tätigkeit von Ärzten, die…

  • Praxisgebühr fällt weg

    Vom Jahr 2013 an ist keine Praxisgebühr zu entrichten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von den Krankenkassen erstattet. Dem entsprechenden Antrag sollte der Befreiungsausweis begefügt werden. Foto: Claudia Hautumm  / pixelio.de

  • Krankenkassen-Navigator

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen Krankenkassen-Navigator eingerichtet. Er bietet niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit, gesetzliche Krankenkassen zu bewerten. Es können Praxiserfahrungen über Bürokratie, Regresse oder Therapiefreiheit eingebracht werden. Alle Ergebnisse sind für die gesamte Öffentlichkeit sichtbar.