Schlagwort: Heilung

  • Verwaltungsverfahren – Beteiligte sind vor einer Entscheidung anzuhören

    Die Anhörung Beteiligter im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren der Sozialversicherungsträger entspricht dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Der Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens der Sozialversicherungsträger wird vor überraschenden Eingriffen geschützt, indem der Sozialversicherungsträger vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in vorhandene Rechte eines Beteiligten eingreift, Gelegenheit zur Äußerung geben muss. Damit haben Sozialleistungsberechtigte die Möglichkeit, bereits im Vorfeld auf die Verwaltungsentscheidung einzuwirken…

  • Verwaltungsverfahren – Beteiligte

    Das Verfahrensrecht eröffnet dem Versicherten die Möglichkeit, als aktiver Beteiligter in einem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordneten Verfahren seine Interessen und Rechte wahrzunehmen. Zwischen dem Beteiligten und dem Sozialversicherungsträger entsteht ein Verwaltungsrechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechten, Pflichten und Lasten. Beteiligt sind auch Personen, die zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden.

  • Verwaltungsverfahren – Eine unterlassene Anhörung ist nachzuholen

    BSG, Urteil vom 7.7.2011,  B 14 AS 144/10 R Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist dieser anzuhören. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig und aufhebbar, wenn er ohne die erforderliche Anhörung erlassen wird. Der Verfahrensfehler kann allerdings bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz geheilt werden und ist dann unbeachtlich. Die…

  • Verwaltungsakt – Wirksamkeit gegenüber Beteiligten

    BSG, Urteil vom 31.1.2012, – B 2 U 12/11 R -, WzS 5/2012 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er Rechte oder Pflichten eines anderen Rechtssubjektes begründet, aufhebt, inhaltlich ändert oder feststellt, ohne dass die erlassende Behörde durch ein Gesetz dazu ermächtigt ist. Der Verwaltungsakt wird trotz seiner Rechtswidrigkeit gegenüber den Beteiligten wirksam. Wurde ein potenzieller…