Schlagwort: Kindergartenunfall

  • Kinderpflegeverletztengeld – Wenn das Kind auf dem Schulweg verunglückt

    Auch Kinder können einen Arbeitsunfall erleiden, wenn sie z. B. auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule verunglücken. Die Krankenkasse meldet den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und zahlt Verletztengeld, wenn ein Elternteil die Pflege übernimmt. Der Anspruch dem Grunde nach sowie Dauer und Höhe des Anspruchs richten sich nach den Vorschriften für die Krankenversicherung.