Schlagwort: Rehabilitation

  • Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe

    Die Leistungen sind vorrangig vor Rentenleistungen (Teilhabeleistungen vor Rente). Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird erst bewilligt, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe ohne den gewünschten Erfolg durchgeführt wurden oder ein Erfolg voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Leistungen werden überwiegend als Rechtsanspruchsleistungen (Pflichtleistungen) erbracht. Teilweise entscheiden die Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Rentenversicherungsträger legen dabei…

  • Krankengeld – Aufforderung zum Reha-Antrag

    Eigentlich ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (kurz: Rehabilitations- oder Reha-Antrag) eine gute Sache. Schließlich geht es darum, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, die Existenz zu sichern und den Versicherten wieder an die Arbeit zu bringen. Die Interessen der Krankenkasse und des Versicherten sind aber oft höchst unterschiedlich.

  • Krankengeld – Anspruch

    Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Häufigster Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder anderer Personen, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Daneben gibt es weitere Tatbestände, die einen Anspruch auf Krankengeld begründen. Neben den Voraussetzungen für den Anspruch ist entscheidend, dass der Anspruch während eines Versicherungsverhältnisses oder in unmittelbarem Anschluss daran entsteht. Das Entstehen…

  • Krankengeld – Spitzbetrag

    Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung.

  • Übergangsgeld der Rentenversicherung – Anspruch, Dauer und Höhe

    Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (wirtschaftliche Hilfe), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement – Arbeitnehmer stufenweise belasten

    Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht während dieser Zeit nicht, kann aber im Stufenplan vereinbart werden. Die Wiedereingliederung…

  • Anschlussrehabilitation

    Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung wird nur bei bestimmten Erkrankungen erbracht und schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an (spätestens 2 Wochen nach der Krankenhausentlassung).

  • Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?

    Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

  • Sozialrechtliche Themen

    Auf der Seite „Themen“ stehen die Beiträge Aufhebung von Verwaltungsakten, Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit und Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe in einer aktuellen Fassung zur Verfügung.

  • Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Dispositionsrecht des Versicherten

    Ein Versicherter entscheidet aufgrund seiner allgemeinen Dispositionsbefugnis darüber, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen einen Leistungsantrag stellt oder einen gestellten Antrag zurück nimmt. Es kann auch bestimmt werden, dass der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht die Wirkung eines Rentenantrags hat. Ein Rentenantrag kann darüber hinaus bis zum Erlass des Rentenbescheids oder bis zum Ablauf der…