Kategorie: Allgemeines

  • Krankengeld – Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt

    Wer krank ist, hat neben gesundheitlichen Problemen oft auch finanzielle Sorgen. Daher ist es bei kurzen Erkrankungen beruhigend, dass das Entgelt durch den Arbeitgeber fortgezahlt wird. Anders ist es bei „jungen“ Arbeitsverhältnissen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber nämlich erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit.

  • Verletztengeld – richtig berechnen

    Das Regelentgelt ist wie beim Krankengeld die Grundlage der Berechnung des Verletztengeldes. Dabei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.

  • Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?

    Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.

  • Azubi bei der Krankenkasse – Kein Problem mit dem richtigen Fachbuch

    Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben.

  • Entgeltfortzahlung – Beginn und Ende des Anspruchs sicher festlegen

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eng an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Gerade zum Beginn und zum Ende eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Unstimmigkeiten kommen.

  • Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch an geringfügig Beschäftigte

    Ein Ausschluss geringfügig Beschäftigter (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen. Mithin erhalten auch Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis – längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 8 Abs. 2 EFZG) – sowie geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer,…

  • Individuelle Gesundheitsleistungen – Nutzen erkennen

    Patienten können sich über Nutzen oder Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Internet informieren. Der IGeL-Monitor enthält wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internet-Plattform vom Medizinischen Dienst des Krankenkassen-Spitzenverbandes. Foto: Uwe Drewes  / pixelio.de

  • Krankengeld – Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen

    Krankengeld wird aus dem laufenden Regelentgelt berechnet. Außerdem sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld o. ä. aus den letzten 12 Monaten zu berücksichtigen.

  • Entgeltersatzleistungen – Anpassung zum 1.7.2013

    Die dem Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den diesbezüglichen Anpassungsfaktor jeweils bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres bekannt (vgl. § 50 Abs. 1, 3 SGB IX). Der Anpassungsfaktor…

  • Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch bei einer Organspende

    Arbeitnehmer erhalten auch bei einer Organspende weiterhin Arbeitsentgelt. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten in vollem Umfang ersetzt. Zuständig ist die Krankenkasse des Empfängers von Organen oder Geweben.

  • Wohnen im Alter – Senioren haben die Wahl

    Wohnen im Alter soll persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Zahlreiche neue Wohnformen für das Alter stellen heute die Senioren vor die Wahl, auf welche Art sie ihren Lebensabend verbringen möchten. Dabei sollten durchaus persönliche Bedürfnisse im Vordergrund stehen. So erfreuen sich vor allem Wohnformen großer Beliebtheit, die ein hohes Maß an Freiheit bieten.

  • Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren – Neuerscheinung

    Das Handbuch beschreibt das Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, den Erlass von Verwaltungsakten, deren Aufhebung sowie das Widerspruchsverfahren. Dabei werden die Praxis der Sozialversicherungsträger sowie aktuelle Probleme bei der Bearbeitung von Widersprüchen behandelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist berücksichtigt.