BSG, Urteil vom 21.6.2011, – B 1 KR 17/10 R -, WzS 9/2011
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Vorerkrankungszeiten wegen der hinzugetretenen Krankheit werden nicht berücksichtigt, solange die zuerst eingetretene Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich ist.
Ausgewählte Urteile
Die Rechtsprechung oberster Gerichte wird leicht verständlich und kompakt im fachlichen Zusammenhang dargestellt. Die Auswahl orientiert sich an der aktuellen praktischen Bedeutung der Rechtsprechung. Die vollständigen Texte zu den Urteilen erscheinen in der Zeitschrift “Wege zur Sozialversicherung”, Erich Schmidt Verlag, Berlin.