Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern


Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die Zuständigkeiten der Träger abzugrenzen . Damit ist die Zusammenarbeit ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Die Zusammenarbeit wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe