Krankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern


Krankenkassen können Bezieher von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Die Aufforderung hat Folgen für den weiteren Krankengeldbezug, die Rentenansprüche sowie das Versicherungsverhältnis. Eine umfassende Darstellung enthält der Beitrag „Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe“. Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Aufforderung gerichtlich überprüfen zu lassen und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.


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