Rechengrößen 2013


Die Bundesregierung hat über die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013“ (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) entschieden. Die Rechtsverordnung weicht nicht vom Referentenentwurf des BMAS ab. Der Bundesrat hat zugestimmt. Die Verordnung wurde am 30.11.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Werte gelten damit vom 1.1.2013 an.