Krankengeld – Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt


664255_web_R_K_B_by_Cristine Lietz_pixelio.deWer krank ist, hat neben gesundheitlichen Problemen oft auch finanzielle Sorgen. Daher ist es bei kurzen Erkrankungen beruhigend, dass das Entgelt durch den Arbeitgeber fortgezahlt wird. Anders ist es bei „jungen“ Arbeitsverhältnissen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber nämlich erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit.

Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber. Die Frist wird vom vereinbarten Arbeitsbeginn an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vertraglich an einem Tag beginnt, an dem tatsächlich nicht gearbeitet wird (weil es sich z. B. um einen gesetzlichen Feiertag handelt).

Die Wartezeit stellt eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung dar; sie verkürzt nicht die Dauer des Anspruchs von 6 Wochen. Die vor dem Ablauf der Wartezeit liegende Arbeitsunfähigkeit ist nicht auf die Dauer des Anspruchs anzurechnen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer tritt am 1.9.2013 ein neues Arbeitsverhältnis an. Wegen eines privaten Unfalls ist er in der Zeit vom 5.9.2013 – 12.11.2013 arbeitsunfähig krank. Während der Wartezeit vom 1. bis zum 28.9.2013 besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt erst vom 29.9.2013 an für 6 Wochen (bis 9.11.2013).

Durch Arbeitsvertrag ausschließen

Die Wartezeit kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder verkürzt werden.

Arbeitsverhältnis wird wegen Krankheit nicht angetreten

Entgeltfortzahlung ist auch dann zu leisten, wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer Krankheit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt angetreten werden kann. Vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist eingetreten, nachdem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Auch in diesen Fällen ist die Wartezeit zu beachten.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer schließt am 4.10.2013 einen Arbeitsvertrag. Die Arbeitsaufnahme wird für den 1.11.2013 vereinbart. Der Arbeitnehmer ist seit dem 22.10.2013 bis auf Weiteres arbeitsunfähig krank. Während der Wartezeit vom 1. – 28.11.2013 besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt erst vom 29.11.2013 an für längstens 6 Wochen (bis 9.1.2014).

Neues oder einheitliches Arbeitsverhältnis

Jedes rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnis ist mit der Wartezeit ausgestattet. 2 aufeinander folgende rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber können ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt werden. Vorausgesetzt, dass zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn

  • es sich um eine kurze Unterbrechung von knapp 3 Wochen handelt und
  • ein tariflich vereinbarter Wiedereinstellungsanspruch besteht.

Eine neue Wartezeit ist damit nicht verbunden.

Statuswechsel

Ein Statuswechsel des Arbeitnehmers (z. B. nahtloser Wechsel vom Ausbildungsverhältnis in ein sich anschließendes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber) begründet ebenfalls keine Unterbrechung; eine neue Wartezeit entsteht nicht. Das gilt ebenso bei einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber.

Eine tatsächliche Unterbrechung innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Urlaub oder Krankheit) begründet keine neue Wartezeit.

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld – mit Ausnahmen

Im Regelfall zahlt die Krankenkasse während der Wartezeit Krankengeld. Wenn der Arbeitnehmer also krank wird, nachdem er die Arbeit aufgenommen hat, dann ist der Sachverhalt eindeutig.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer tritt am 1.9.2013 ein neues Arbeitsverhältnis an. In der Zeit vom 4. bis zum 12.9.2013 ist er arbeitsunfähig krank (ärztliche Feststellung am 4.9.2013). Der Arbeitgeber zahlt wegen der Wartezeit nicht. Die Krankenkasse leistet vom 5. bis zum 12.9.2013 Krankengeld.

Die Krankenkasse zahlt auch, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber zum 31.8.2013 gekündigt. Mit dem neuen Arbeitgeber wurde am 20.8.2013 ein Arbeitsvertrag geschlossen mit Arbeitsbeginn am  1.9.2013. Der Arbeitnehmer ist in der Zeit vom 25.8. – 10.9.2013 arbeitsunfähig krank. Entgelt wird durch den bisherigen Arbeitgeber bis zum 31.8.2013 gezahlt. Der neue Arbeitgeber zahlt wegen der Wartezeit nicht. Die Krankenkasse leistet vom 1. bis zum 10.9.2013 Krankengeld.

Kein Krankengeld bei Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Kritisch wird es in einer beschäftigungslosen Zeit zwischen 2 Arbeitsverhältnissen. Für das Krankengeld ist das Versicherungsverhältnis während des beschäftigungslosen Zeitraums entscheidend. Wenn in dieser Zeit ein Versicherungsverhältnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht, ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen.

Foto: Cristine Lietz  / pixelio.de


12 Antworten zu “Krankengeld – Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt”

  1. Hallo, ıch bin fast 5.jahre bei der Diakone würde wahrend ich krankgemeldet war Gekündigt. Ich habe bis februar lohnfortzahlung von diakonie vetrag Aus. Aber jetzt haben sie mir nach 4.wochen die halfte des lohnes bezahlt.
    Was kann ıch tun wohin kann ich hilfe holen?
    Lg
    Ozko

  2. (Rechter Fuß)
    04.08.20 – 14.08.20 Arbeitsunfall
    (9) Tage Krank, mit Wochenenden (11) Tage
    (Linker Fuß)
    01.09.20 – 11.09.20 (9) Tage Krank mit Wochenende (13) Tage
    11.09.20 – 25.09.20 (12) Tage Krank mit Wochenende (14) Tage
    25.09.20 – 09.10.20 (10) Tage Krank mit Wochenende (14) Tage
    (41 Tage Krank) Krankengeld bekommt man in Deutschland erst (nach dem 42sten Krankheitstag)
    12.10.2020 bis 10:00 Uhr Arbeiten, Halber Tag Urlaub, wegen Grippesymptome !
    13.10.20 – 16.10.20 (4) Tage Krank mit Wochenende (6) Tage
    19.10.20 – 23.10.20 (5) Tage Krank mit Wochenende (7) Tage Krank.

    Mir Fehlen auf der September Abrechnung 1200€ Netto von meinem Lohn, den mir weder die Krankenkasse noch der Arbeitgeber zahlen will. Was kann ich tun, mir steht doch das Geld von Arbeitgeber zu?

  3. Die Firma, in der ich seit gut einem Jahr beschäftigt bin, ist verkauft worden. Der neue AG hat alle Mitarbeiter übernommen, mit den alten Verträgen. Nun war ich in der ersten Woche beim neuen AG krank geschrieben. Diese Tage sind nicht bezahlt worden. Meine KK zahlt nicht, sagt, der neue AG ist in der Pflicht. Der zahlt aber auch nicht. Komischerweise hat die KK der anderen Kollegin, die in der gleichen Situation war, die Kranktage übernommen. Mein Anwalt und andere auch sagen, dass der neue AG in der Pflicht ist, da keine neuen Verträge geschlossen wurden.
    Kennt sich hier noch jemand damit aus?

  4. Hallo

    Ich bin seid dem 1.5.19 krank geschrieben und habe auch ganz normal mein Gehalt gekriegt. Aber seid jetzt Ende Juli hab ich kein Geld gekriegt.Mein Frage warum er des Geld nicht überwiesen hat

  5. Hallo

    Ich bin seid dem 1.5 krank geschrieben und habe auch ganz normal mein Gehalt gekriegt.Und seid jetzt Ende Juli hab ich kein Geld.Mein Frage warum mein Chef des Geld nicht überwiesen hat.

  6. Hallo , ich bin seit 12.3.krank uns kurz drauf habe ich meine Kündigung bekommen am 16.3. …naja jetzt kam mein lohnzettel am 14.4. UnD mir wurde mein krank nicht bezahlt …. Ist das rechtens ?das er kein Krankengeld zahlen brauch …Bin krank wegen rücken und wurde angeblich beim reiten gesehen …. Darf er das trotzdem machen ?Physiotherapie hat gesagt das es gut sei für den Rücken …

  7. Hallo, habe am 1.9.17 eine Stelle angetreten. Am 5.9.17 wurde ich krank und bin bis zum 2.10.17 krank geschrieben. Ich habe auch gleichzeitig zum 2.10.17 gekündigt, da ich die Arbeit nun doch nicht machen kann.
    Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber bis zum 2.10.17 zahlen,oder nur die 4 Tage die ich arbeiten konnte?
    Oder muss die Krankenkasse vom 5.9.17-2.10.17 bezahlen?
    Weiß da jemand was?

  8. Hallo,
    habe am 1.1.2017 einen neuen Job angenommen. Der Einsatz in der Firma geschah aber nicht wie vorgesehen, sondern in einer anderen Abteilung, wo ich auf Grund meiner starken Arthrose nicht länger arbeiten konnte. Ich wusste aber, dass in anderen Abteilungen Leute gebraucht werden und die Arbeit war für mich machbar. Also stellte ich schon nach 1 Woche bei der Personalabteilung den Antrag um Versetzung aus gesundheitlichen Gründen. Übrigens diesen Job den ich machen musste, der war bei allen Angestellten gehasst. Anstatt mir einen andere Arbeit zu geben, bekam ich die Kündigung nach nicht mal 3 Wochen Tätigkeit. Es werden aber von dieser Firma mind. 45 Stellen ausgeschrieben die dringend besetzt werden müssen. Da ich in Schichten arbeiten musste und die Kündigung erhalten habe bin ich zum Arzt, der fast in Ohnmacht viel als er meine Hände sah. Sofort hat er mich krankgeschrieben. Nun habe ich wegen der Wartezeit, welche nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt ist, 3 Tage keine Bezahlung bekommen. Dies müsste die KK übernehmen, nun hat die KK die erforderlichen Daten angefordert, bis dato keine Angaben erhalten. Ich habe vom Arbeitgeber ganze 890€ Netto erhalten für einen vollen Monat abzüglich der 3 Tage. Sämtliche Zulagen die mir versprochen wurden, auch in der Probezeit, wurden nicht eingerechnet. Ich hätte müssen bekommen Grundgehalt 1350 € zzgl. Leistungszulage und Anwesenheisprämie für die Tage die man in VZ anwesend ist. Nach dem Nettolohn weicht das Grundbrutto extrem ab, zu meinen ungunsten. Eine Lohnabrechnung habe ich bis dato NICHT erhalten.

  9. bin seid dem 6.4.16 krank geschrieben bis zu 31.7.16…habe mein arbeitsverhältnis zum 31.7.16 gekündigt …am 1.8.16 soll ich eine neue stelle anfangen die ich aber nicht antreten kann weil ich körperlich und phyisich noch nicht in der lage zu bin …wer zahlt krankengeld oder arbeitslosengeld…über nachrichten wäre ich dankbar..

  10. Ich bekomme nicht mein Kranken von Arbeitgeber er müßte es bezahlen aber er weigert sich.
    ich war bei der Kur bis11.11,15 und der arbeitgeber hätte von 12,11.16 -30.11.16 mein krankengeld zahlen müßen.
    Aber er will nicht Zahlen was kann ich tun?