Beratung – Unabhängige Patientenberatung


Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten (§ 14 SGB I). Wer außerdem eine neutrale Beratung von einer unabhängigen Instanz benötigt, ist bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gut aufgehoben. Die UPD berät neben Deutsch auch in arabischer, russischer oder türkischer Sprache über gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen.