Geldleistungen – Auf- oder Verrechnung


BSG, Entscheidung vom 25.2.2010, – B 13 R 76/09 R –, WzS 4/2011

Aufrechnung oder Verrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen durch einen Verwaltungsakt: Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Wenn es sich bei der entsprechenden Erklärung um einen Verwaltungsakt handelt, dann ist dieser mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage anzugreifen. Ist die Erklärung dagegen eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (schlichtes Verwaltungshandeln), dann ist diese Maßnahme direkt mit einer Leistungsklage angreifbar.

Ausgewählte Urteile

Die Rechtsprechung oberster Gerichte wird leicht verständlich und kompakt im fachlichen Zusammenhang dargestellt. Die Auswahl orientiert sich an der aktuellen praktischen Bedeutung der Rechtsprechung. Die vollständigen Texte zu den Urteilen finden Sie in der Zeitschrift “Wege zur Sozialversicherung”, Erich Schmidt Verlag, Berlin.

Entdecke mehr von Sozialrecht

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen