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Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?
Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.
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Krankengeld – Der Anspruch ist zeitlich befristet
Krankengeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt. Bei Wiederholungserkrankungen ist der Anspruch allerdings auf 78 Wochen begrenzt.
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Azubi bei der Krankenkasse – Kein Problem mit dem richtigen Fachbuch
Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben.
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Entgeltfortzahlung – Beginn und Ende des Anspruchs sicher festlegen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eng an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Gerade zum Beginn und zum Ende eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Unstimmigkeiten kommen.
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch an geringfügig Beschäftigte
Ein Ausschluss geringfügig Beschäftigter (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen. Mithin erhalten auch Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis – längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 8 Abs. 2 EFZG) – sowie geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer,…
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Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig
Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt.
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber ist nur innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings vom Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, dann muss über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt werden (längstens für insgesamt 6 Wochen; vgl. § 8 Abs. 1 EFZG). Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt,…
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Arbeitsverhältnis – Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt sein
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden…
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Individuelle Gesundheitsleistungen – Nutzen erkennen
Patienten können sich über Nutzen oder Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Internet informieren. Der IGeL-Monitor enthält wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internet-Plattform vom Medizinischen Dienst des Krankenkassen-Spitzenverbandes. Foto: Uwe Drewes / pixelio.de
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Entgeltfortzahlung – Junge Arbeitsverhältnisse haben eine Wartezeit
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). Die Wartezeit kann vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden.
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Krankengeld – Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen
Krankengeld wird aus dem laufenden Regelentgelt berechnet. Außerdem sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld o. ä. aus den letzten 12 Monaten zu berücksichtigen.
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Entgeltersatzleistungen – Anpassung zum 1.7.2013
Die dem Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den diesbezüglichen Anpassungsfaktor jeweils bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres bekannt (vgl. § 50 Abs. 1, 3 SGB IX). Der Anpassungsfaktor…