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Verwaltungsakt – Wirksamkeit gegenüber Beteiligten
BSG, Urteil vom 31.1.2012, – B 2 U 12/11 R -, WzS 5/2012 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er Rechte oder Pflichten eines anderen Rechtssubjektes begründet, aufhebt, inhaltlich ändert oder feststellt, ohne dass die erlassende Behörde durch ein Gesetz dazu ermächtigt ist. Der Verwaltungsakt wird trotz seiner Rechtswidrigkeit gegenüber den Beteiligten wirksam. Wurde ein potenzieller…
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Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung
Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe
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Der Top-Link im letzten Monat
Im letzten Monat fand der Artikel “Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers“ das meiste Interesse. Er steht deshalb in einer aktuellen Fassung zur Verfügung: Entgeltfortzahlung – Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
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Versorgungsleistungen – Zuständige Krankenkasse
BSG, Urteil vom 6.10.2011, – B 9 V 3/10 R -, WzS 4/2012 Die Krankenkassen erbringen im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags bestimmte Versorgungsleistungen an beschädigte Personen und ihre Angehörigen (vgl. § 18c Abs. 1 Satz 3 BVG). Die Zuständigkeit der Krankenkassen ist im Bundesversorgungsgesetz geregelt, ohne dass ein unmittelbares Wahlrecht eingeräumt wird. Davon sind besonders…
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Krankenversicherung der Rentner – Beiträge
BSG, Urteil vom 28.9.2011, – B 12 KR 23/09 R -, WzS 3/2012 Freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die außerdem Arbeitsentgelt erzielen, führen anstelle des Beitrags aus der Rente den Zuschuss des Rentenversicherungsträgers als Beitrag an die Krankenkasse ab. Das Verfahren gilt nicht für freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die selbstständig tätig sind und Arbeitseinkommen…
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Beiträge aus Entgeltersatzleistungen
Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt).
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Arbeitstherapie
BSG, Urteil vom 13.9.2011, – B 1 KR 25/10 R -, WzS 2/2012 Arbeitstherapie ist vorrangig vom Träger der Rentenversicherung zu erbringen, wenn es sich um eine eigenständige Leistung nach einer Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit handelt.
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Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben.
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Verwaltungsrat der Krankenkassen – Amtsdauer der Organmitglieder
Die Amtsdauer der Mitglieder im Verwaltungsrat der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen beträgt sechs Jahre; sie umfasst die gesamte Zeit zwischen den allgemeinen Wahlen. Beginn und Ende hängen jeweils von den konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Organe ab. Ein vorzeitiger Verlust der Mitgliedschaft ist nur aufgrund der in § 59 Abs. 1 SGB IV…
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Der Top-Link im letzten Monat
Im letzten Monat fand der Artikel “Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Widerspruch – aufschiebende Wirkung Widerspruchsverfahren – Versäumte Frist für den Widerspruch
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Arbeitsunfähigkeit – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b SGB V).
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Kostenerstattung – Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung
Die Sonderrechtsnachfolge beim Tod eines Sozialleistungsberechtigten (vgl. § 56 SGB I) schließt die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts aus. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Erbfolge sind nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben sind.