• Leistungen der Krankenkasse – Kostenerstattung

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch die Möglichkeit, anstatt der Sach- und Dienstleistungen die Kostenerstattung zu wählen.

  • Künstliche Befruchtung – Die Krankenkasse übernimmt die Kosten

    Zu den Leistungen der Krankenbehandlung gehören auch medizinische Maßnahmen, um eine künstliche Befruchtung herbeizuführen. Versicherungsfall ist die Unfähigkeit eines Ehepaares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung. Die Maßnahmen müssen erforderlich und Erfolg versprechend sein. Die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit muss keine Krankheit sein. Die Krankenkasse übernimmt auch die Konservierung…

  • Beratung – Unabhängige Patientenberatung

    Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten (§ 14 SGB I). Wer außerdem eine neutrale Beratung von einer unabhängigen Instanz benötigt, ist bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gut aufgehoben. Die UPD berät neben Deutsch auch in arabischer, russischer oder türkischer Sprache über gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen.

  • Kinderpflegekrankengeld – Anspruch, Höhe, Dauer

    Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Eine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen. Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfe…

  • Arbeitsunfähigkeit – Begriff, Nachweis, Meldung

    Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sie ist begrifflich von…

  • Krankengeld – Anspruch, Zahlung, Dauer

    Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers sowie während des Leistungsbezugs gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein. Wird die Beschäftigung durch die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen, ist durch…

  • Familienversicherung – Einkommensgrenze beachten

    Das Gesamteinkommen in der Sozialversicherung beziffert die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören u.a. das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Das Gesamteinkommen ist insbesondere bei der Beurteilung einer beitragsfreien Familienversicherung zu beachten.

  • Corona – Entgeltfortzahlung während der Krise

    Arbeitnehmer, deren Betrieb wegen eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen.

  • Entgeltfortzahlung – Anspruch, Dauer, Ausschluss

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall. Arbeitnehmer in diesem Sinne sind Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (vgl. § 1 Abs. 2 EFZG).

  • Verletztengeld – Leistung durch die Krankenkasse und Erstattungsanspruch

    Verletztengeld wird an Versicherte (vgl. §§ 2 bis 6 SGB VII) aus Anlass eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfälle der Unfallversicherung; vgl. §§ 7 bis 13 SGB VII). Es ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Rechtsgrundlagen sind §§ 45 bis 48, 52 SGB VII.

  • Entgeltfortzahlung und Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen und melden

    Eine Arbeitsunfähigkeit ist sowohl gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen und nachzuweisen als auch der Krankenkasse zu melden.

  • Sozialmedizinische Begutachtung – Aufgaben des MDK

    Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70 SGB V). Für die Prüfung der sozialmedizinischen Voraussetzungen nehmen die Krankenkassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK; § 275 SGB V) in Anspruch. Begutachtet wird der konkrete…