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Kinder-Krankengeld – Neue Berechnung ab 2015
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein erkranktes Kind betreuen, pflegen oder beaufsichtigen und deswegen der Arbeit fernbleiben. Der Anspruch ist zeitlich befristet (mit Ausnahme der Pflege schwerstkranker Kinder) und besteht nur, wenn das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Während des Anspruchs auf Krankengeld wird der Arbeitnehmer von der…
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Krankengeld – Die Fortsetzung einer Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt befristet ist, dann bewilligt die Krankenkasse auch nur für diesen Zeitraum das Krankengeld (abschnittsweise Bewilligung). Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am letzten Tag des Bewilligungsabschnitts ärztlich festzustellen, damit ein ununterbrochenes Versicherungsverhältnis und damit ein ununterbrochener Anspruch auf Krankengeld besteht. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Krankenkasse und ihrem Versicherten über den…
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Krankengeld – Neuerscheinung
Das Krankengeld (Leseprobe) ist eine Entgeltersatzleistung, die in den meisten Fällen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dabei stellen sich neben der Höhe der Leistung weitere Fragen zur Dauer des Anspruchs sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern.
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Behandlungsfehler – Die Krankenkasse unterstützt Opfer ärztlicher Kunstfehler
Ein ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur sein. Eine mögliche Ursache liegt in der Tätigkeit von Ärzten, die…
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Keine Arbeit – Wer zahlt bei Krankheit?
Eine Erkrankung am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitnehmer besonders kritisch. Der bisherige Arbeitgeber ist in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Entgelt über das beendete Arbeitsverhältnis hinaus zu zahlen. Der neue Arbeitgeber leistet während der Wartezeit auch nicht. Und die Krankenkasse prüft, ob der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses entstanden und nicht ausgeschlossen…
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Krankengeld – Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Wer krank ist, hat neben gesundheitlichen Problemen oft auch finanzielle Sorgen. Daher ist es bei kurzen Erkrankungen beruhigend, dass das Entgelt durch den Arbeitgeber fortgezahlt wird. Anders ist es bei „jungen“ Arbeitsverhältnissen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber nämlich erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit.
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Verletztengeld – richtig berechnen
Das Regelentgelt ist wie beim Krankengeld die Grundlage der Berechnung des Verletztengeldes. Dabei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.
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Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?
Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.
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Azubi bei der Krankenkasse – Kein Problem mit dem richtigen Fachbuch
Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben.
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Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig
Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt.
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Verwaltungsrat – Mitglieder haften für Schäden
Die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats einer Krankenkasse haften für Schäden, die durch die Wahrnehmung der Organwalterstellung entstehen. Sie haften sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Versicherungsträger.
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Verwaltungsrat – Beschlüsse rechtmäßig fassen
Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse (vgl. § 31 Abs. 3a Satz 1 SGB IV). Es ist ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse handelt. Der Verwaltungsrat ist dabei an die Beachtung des Gesetzes und des sonstigen für ihn maßgebenden Rechts gebunden (vgl. § 29 Abs. 3 SGB IV; juristische oder funktionale Selbstverwaltung).