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Arbeitstherapie
BSG, Urteil vom 13.9.2011, – B 1 KR 25/10 R -, WzS 2/2012 Arbeitstherapie ist vorrangig vom Träger der Rentenversicherung zu erbringen, wenn es sich um eine eigenständige Leistung nach einer Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit handelt.
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Krankenversicherung kompakt – Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung
”Krankenversicherung kompakt” richtet sich an Aus- und Fortzubildende bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Unterricht und Seminare lassen sich damit vor- und nachbereiten. Das Werk unterstützt eine gezielte Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen. Fortzubildende verschaffen sich eine belastbare Basis für die Bildungsgänge, die den Stoff der Ausbildung voraussetzen. Darüber hinaus profitiert jeder Nutzer des Werks,