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Entgeltfortzahlung – Beginn und Ende des Anspruchs sicher festlegen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eng an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Gerade zum Beginn und zum Ende eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Unstimmigkeiten kommen.
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch an geringfügig Beschäftigte
Ein Ausschluss geringfügig Beschäftigter (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen. Mithin erhalten auch Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis – längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 8 Abs. 2 EFZG) – sowie geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer,…
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber ist nur innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings vom Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, dann muss über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt werden (längstens für insgesamt 6 Wochen; vgl. § 8 Abs. 1 EFZG). Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt,…
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Entgeltfortzahlung – Junge Arbeitsverhältnisse haben eine Wartezeit
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). Die Wartezeit kann vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden.
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch bei einer Organspende
Arbeitnehmer erhalten auch bei einer Organspende weiterhin Arbeitsentgelt. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten in vollem Umfang ersetzt. Zuständig ist die Krankenkasse des Empfängers von Organen oder Geweben.
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Krankengeld für selbstständig Tätige – Das Gewerbe muss ausgeübt werden
Selbstständig Tätige können bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Krankengeld kann aber trotzdem nur beansprucht werden, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Das ist nicht der Fall, wenn das Gewerbe vorher aufgegeben wurde.
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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit an und führt den Nachweis
Dem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Eine ärztliche Bescheinigung kann schon vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an verlangt werden.
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Entgeltfortzahlung – Auch kurze Erkrankungen müssen nachgewiesen werden
Das Bundesarbeitsgericht hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Der Arbeitgeber ist auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit berechtigt, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.
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Entgeltfortzahlung – Zusammentreffen von Streik und Arbeitsunfähigkeit
Während eines Streiks besteht für erkrankte Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Streiks eingetreten ist. Bei einem Arbeitskampf, der nicht zur völligen Stilllegung des Betriebes führt, verliert der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht, wenn