• Krankengeld – Fortsetzungserkrankung rechtzeitig ärztlich feststellen lassen

    Krankengeld wird durch die Krankenkasse abschnittsweise für die Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zugebilligt. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit, aber abschnittsweiser Bewilligung von Krankengeld ist jeder Bewilligungsabschnitt eigenständig zu prüfen. Um den Anspruch nicht zu gefährden sollte die Fortsetzungserkrankung rechtzeitig ärztlich festgestellt werden.

  • Kranken- und Pflegeversicherung

    Höhere Beiträge zur Krankenkasse, bessere Leistungen der Pflegeversicherung Im neuen Jahr verändert sich einiges in der Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, ohne die Leistungen zu verändern. Die Pflegeversicherung verbessert ihre Leistungen und führt ab 2017 Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen ein. Das hat natürlich auch seinen Preis. Deswegen muss der Beitrag…

  • Betreuungsgeld – Die Leistung kann zukünftig eingestellt werden

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13 – festgestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nichtig sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz, den Anspruch auf ein Betreuungsgeld zu begründen. Es ist jetzt in der Hand der Behörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden.

  • Impfschutz – zum Wohle des Kindes und der Allgemeinheit

    Die neue Vorschrift § 34 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (in der Fassung des Präventionsgesetzes) verlangt, dass bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung eine ärztliche Beratung über den Impfschutz nachzuweisen ist. Leider konnte die Politik sich nicht darauf verständigen, einen tatsächlichen Impfschutz nachzuweisen. Wie wichtig und richtig Impfen ist: www.krautreporter.de

  • Versicherungsschutz – auch wenn das Krankengeld entfällt

    Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern. Wenn der Antrag nicht innerhalb der dadurch ausgelösten Frist von 10 Wochen gestellt wird, entfällt mit dem Ende der Frist der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt jedoch erhalten. Damit besteht auch weiterhin eine Mitgliedschaft und ein entsprechender Versicherungsschutz.

  • Kinderpflegeverletztengeld – Wenn das Kind auf dem Schulweg verunglückt

    Auch Kinder können einen Arbeitsunfall erleiden, wenn sie z. B. auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule verunglücken. Die Krankenkasse meldet den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und zahlt Verletztengeld, wenn ein Elternteil die Pflege übernimmt. Der Anspruch dem Grunde nach sowie Dauer und Höhe des Anspruchs richten sich nach den Vorschriften für die Krankenversicherung.

  • Kinderpflegekrankengeld – Der Arbeitnehmer ist von der Arbeit freizustellen

    Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld) erhalten Versicherte, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten, im selben Haushalt lebenden und selbst versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr…

  • Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit melden, Leistung beantragen

    Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur bei der zuständigen Krankenkasse wirksam gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung oder geht sie der Krankenkasse verspätet zu, droht der Verlust von Krankengeld. Die Meldung ist gleichzeitig ein Leistungsantrag, der die Krankenkasse zwingt, fristgerecht über den Anspruch zu entscheiden.

  • Ablehnender Bescheid: Entscheidungen erneut prüfen lassen

    Sozialleistungen werden entzogen, Beiträge nachberechnet: Die Krankenkasse erlässt darüber einen Verwaltungsakt. Versicherte und Arbeitgeber können sich wehren und einen Widerspruch einlegen oder klagen. Entsprechende Rechtsmittel sind nicht immer erfolgreich. Trotzdem muss sich niemand auf Dauer mit belastenden Entscheidungen abfinden. Vielmehr kann selbst nach einem erfolglosen Rechtsstreit bei der Krankenkasse beantragt werden, die Entscheidung erneut zu prüfen.

  • Kinder-Krankengeld – Neue Berechnung ab 2015

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein erkranktes Kind betreuen, pflegen oder beaufsichtigen und deswegen der Arbeit fernbleiben. Der Anspruch ist zeitlich befristet (mit Ausnahme der Pflege schwerstkranker Kinder) und besteht nur, wenn das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Während des Anspruchs auf Krankengeld wird der Arbeitnehmer von der…

  • Verwaltungsakt – Entscheidungen erneut prüfen lassen

    Sozialleistungen werden entzogen, Beiträge nachberechnet: Die Krankenkasse erlässt darüber einen Verwaltungsakt. Versicherte und Arbeitgeber können sich wehren und einen Widerspruch einlegen oder klagen. Entsprechende Rechtsmittel sind nicht immer erfolgreich. Trotzdem muss sich niemand auf Dauer mit belastenden Entscheidungen abfinden. Vielmehr kann selbst nach einem erfolglosen Rechtsstreit bei der Krankenkasse beantragt werden, die Entscheidung erneut zu prüfen.

  • Krankengeld – Die Krankenkasse fordert zum Reha-Antrag auf

    Versicherte haben während einer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld für längstens 78 Wochen. In dieser Zeit kann die Krankenkasse auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Reha-Antrag) zu stellen oder aktiv mitzuwirken, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn der Versicherte einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt, dann droht der Verlust des Krankengeldes.