Kategorie: Fachliteratur

  • Verwaltungsverfahren – Beteiligte

    Das Verfahrensrecht eröffnet dem Versicherten die Möglichkeit, als aktiver Beteiligter in einem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordneten Verfahren seine Interessen und Rechte wahrzunehmen. Zwischen dem Beteiligten und dem Sozialversicherungsträger entsteht ein Verwaltungsrechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechten, Pflichten und Lasten. Beteiligt sind auch Personen, die zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden.

  • Krankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern

    Krankenkassen können Bezieher von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Die Aufforderung hat Folgen für den weiteren Krankengeldbezug, die Rentenansprüche sowie das Versicherungsverhältnis. Eine umfassende Darstellung enthält der Beitrag „Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe“. Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Aufforderung gerichtlich überprüfen zu lassen und Rechtsschutz…

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

  • Entgeltfortzahlung – Zusammentreffen von Streik und Arbeitsunfähigkeit

    Während eines Streiks besteht für erkrankte Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.  Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Streiks eingetreten ist. Bei einem Arbeitskampf, der nicht zur völligen Stilllegung des Betriebes führt, verliert der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht, wenn

  • Krankengeld – Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung

    Die Sonderrechtsnachfolge beim Tod eines Sozialleistungsberechtigten (vgl. § 56 SGB I) schließt die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts aus. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Erbfolge sind nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben sind.

  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) – Kostenübernahme

    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sind therapeutische Maßnahmen, deren diagnostischer und therapeutischer Nutzen sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht anerkannt sind. Die Anerkennung wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien ausgesprochen. Fehlt es daran, dürfen diese Leistungen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung nicht zulasten der Krankenkassen erbracht werden. Ausnahmen sind durch die…

  • Geldleistungen – Vorschüsse

    Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, so kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf. Der Vorschuss setzt voraus, dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger besteht. Die Vorschussleistung grenzt sich damit von der vorläufigen Leistung ab, bei der…

  • Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern

    Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die Zuständigkeiten der Träger abzugrenzen . Damit ist die Zusammenarbeit ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Die Zusammenarbeit…

  • Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung

    Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe

  • Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

    Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben.

  • Verwaltungsrat der Krankenkassen – Amtsdauer der Organmitglieder

    Die Amtsdauer der Mitglieder im Verwaltungsrat der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen beträgt sechs Jahre; sie umfasst die gesamte Zeit zwischen den allgemeinen Wahlen. Beginn und Ende hängen jeweils von den konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Organe ab. Ein vorzeitiger Verlust der Mitgliedschaft ist nur aufgrund der in § 59 Abs. 1 SGB IV…

  • Kostenerstattung – Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung

    Die Sonderrechtsnachfolge beim Tod eines Sozialleistungsberechtigten (vgl. § 56 SGB I) schließt die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts aus. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Erbfolge sind nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben sind.