• Krankengeld – Die Fortsetzung einer Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen

    Wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt befristet ist, dann bewilligt die Krankenkasse auch nur für diesen Zeitraum das Krankengeld (abschnittsweise Bewilligung). Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am letzten Tag des Bewilligungsabschnitts ärztlich festzustellen, damit ein ununterbrochenes Versicherungsverhältnis und damit ein ununterbrochener Anspruch auf Krankengeld besteht. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Krankenkasse und ihrem Versicherten über den…

  • Verletztengeld – Neuerscheinung

    Das Verletztengeld (Leseprobe) ist eine Entgeltersatzleistung, die in den meisten Fällen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankeit gezahlt wird. Dabei stellen sich neben der Höhe der Leistung weitere Fragen zur Dauer des Anspruchs sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern.

  • Krankengeld – Die Kasse zahlt auch bei kurzfristiger Unterbrechung der Versicherung

    Im Ausnahmefall besteht ein Anspruch auf Krankengeld auch dann, wenn der Anspruch nach beendetem Versicherungsverhältnis entsteht (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V).

  • Krankengeld – Eine Versicherung entsteht erst, wenn Arbeitsentgelt erzielt wird

    Anspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse (vgl. § 44 Abs. 1 SGB V). Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Damit besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Anspruch darauf während der Versicherung entsteht.

  • Krankengeld – Neuerscheinung

    Das Krankengeld (Leseprobe) ist eine Entgeltersatzleistung, die in den meisten Fällen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dabei stellen sich neben der Höhe der Leistung weitere Fragen zur Dauer des Anspruchs sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern.

  • Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit – Minderjährige können sich selbst vertreten

    Wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Es handelt sich um eine den §§ 112, 113 BGB vergleichbare Vorschrift , die einem eingeschränkten Personenkreis für einen bestimmten Rechtsbereich volle Handlungsfähigkeit einräumt. Eine ähnliche Regelung enthält § 175 Abs.…

  • Was war los in 2013?

    Hier entlang bitte. Foto: Renate Tröße  / pixelio.de

  • Behandlungsfehler – Die Krankenkasse unterstützt Opfer ärztlicher Kunstfehler

    Ein ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur sein. Eine mögliche Ursache liegt in der Tätigkeit von Ärzten, die…

  • Krankengeld – Nicht nur für Arbeitnehmer

    Krankengeld steht allen Versicherten zu. Entscheidend ist, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit ein Verdienstausfall entsteht (Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, von dem Beiträge gezahlt werden). Einige Personengruppen werden kurz genannt.

  • Selbstständigkeit – Verdienstausfall absichern

    Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, sind grds. vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Sind sie gesetzlich versichert, besteht aber die Möglichkeit, durch eine Wahlerklärung den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld zu erlangen oder das Angebot eines Wahltarifs anzunehmen.

  • Arbeit weg – Und dann auch noch krank

    Krankengeld kann auch gezahlt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit erst nach beendeter Beschäftigung festgestellt wird. Von der Krankenkasse wird eine Prognoseentscheidung erwartet, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert.

  • Keine Arbeit – Wer zahlt bei Krankheit?

    Eine Erkrankung am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitnehmer besonders kritisch. Der bisherige Arbeitgeber ist in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Entgelt über das beendete Arbeitsverhältnis hinaus zu zahlen. Der neue Arbeitgeber leistet während der Wartezeit auch nicht. Und die Krankenkasse prüft, ob der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses entstanden und nicht ausgeschlossen…