• Widerspruch gegen Verwaltungsakte – Versicherte sind schriftlich über ihre Rechte zu informieren

    Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn der Beteiligte durch diesen Verwaltungsakt beschwert ist (vgl. § 36 SGB X). Der Sozialversicherungsträger hat die Beteiligten damit über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich…

  • Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch bei einer Organspende

    Arbeitnehmer erhalten auch bei einer Organspende weiterhin Arbeitsentgelt. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten in vollem Umfang ersetzt. Zuständig ist die Krankenkasse des Empfängers von Organen oder Geweben.

  • Wohnen im Alter – Senioren haben die Wahl

    Wohnen im Alter soll persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Zahlreiche neue Wohnformen für das Alter stellen heute die Senioren vor die Wahl, auf welche Art sie ihren Lebensabend verbringen möchten. Dabei sollten durchaus persönliche Bedürfnisse im Vordergrund stehen. So erfreuen sich vor allem Wohnformen großer Beliebtheit, die ein hohes Maß an Freiheit bieten.

  • Kündigung – Beim Kirchenaustritt ist der Arbeitsplatz in Gefahr

    Jede Religionsgesellschaft verwaltet die eigenen Angelegenheiten selbstständig (vgl. Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV). Dieses Recht haben neben den Kirchen auch die von ihnen betriebenen karitativen Einrichtungen. Damit wird der kirchliche Dienst auch im Rahmen privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse nach dem Selbstverständnis der Kirchen geregelt. Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der…

  • Auswahlverfahren und Stellenvergabe – Kein Anspruch auf Auskunft

    Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. BAG, Urteil vom 25.4.2013, 8 AZR 287/08 Foto: Paul-Georg Meister  / pixelio.de

  • Verwaltungsrat – Mitglieder haften für Schäden

    Die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats einer Krankenkasse haften für Schäden, die durch die Wahrnehmung der Organwalterstellung entstehen. Sie haften sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Versicherungsträger.

  • Verwaltungsrat – Beschlüsse rechtmäßig fassen

    Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse (vgl. § 31 Abs. 3a Satz 1 SGB IV). Es ist ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse handelt. Der Verwaltungsrat ist dabei an die Beachtung des Gesetzes und des sonstigen für ihn maßgebenden Rechts gebunden (vgl. § 29 Abs. 3 SGB IV; juristische oder funktionale Selbstverwaltung).

  • Krankenversicherung – Wenn die nötige Absicherung fehlt

    Seit dem 1. April 2007 sind Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) . Die Versicherungspflicht erfasst Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren . Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie Regelungen über die…

  • Versorgungskrankengeld – Die Krankenkassen berechnen und zahlen aus

    Zum versorgungsberechtigten Personenkreis gehören u. a. Kriegsbeschädigte, ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Opfer von Gewalttaten oder Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben. Wenn im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ein Einkommensausfall eintritt, kann ein Anspruch auf Versorgungskrankengeld bestehen. Das Versorgungskrankengeld wird von den Krankenkassen berechnet und ausgezahlt.

  • Rentenverfahren – Die Krankenkasse ist zu beteiligen

    Die Krankenkasse nimmt durch die Aufforderung und Fristsetzung nach § 51 Abs 1 Satz 1 SGB V entscheidenden Einfluss auf den Beginn der  antragsabhängigen Rente wegen Erwerbsminderung (vgl. § 99 Abs 1 SGB VI). Sie erzielt damit den Wegfall ihrer Leistungszuständigkeit für das Krankengeld schon vor Erreichen der Anspruchshöchstdauer (vgl. § 48  SGB V). Diese…

  • Verwaltungsakt – Die Entscheidung muss bekannt gegeben werden

    Ein Verwaltungsakt ist den Beteiligten des Verwaltungsverfahrens bekannt zu geben (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der Verwaltungsakt entfaltet mit der Bekanntgabe seine Wirksamkeit (vgl. § 39 Abs. 1 SGB X). Damit wird der Verwaltungsakt als staatlicher Hoheitsakt existent; er kann einerseits angefochten werden (äußere Wirksamkeit) und löst andererseits bestimmte Rechtswirkungen aus…

  • Krankengeld für selbstständig Tätige – Das Gewerbe muss ausgeübt werden

    Selbstständig Tätige können bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Krankengeld kann aber trotzdem nur beansprucht werden, wenn durch die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Das ist nicht der Fall, wenn das Gewerbe vorher aufgegeben wurde.