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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber ist nur innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings vom Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, dann muss über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt werden (längstens für insgesamt 6 Wochen; vgl. § 8 Abs. 1 EFZG). Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt,…