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Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe
Die Leistungen sind vorrangig vor Rentenleistungen (Teilhabeleistungen vor Rente). Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird erst bewilligt, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe ohne den gewünschten Erfolg durchgeführt wurden oder ein Erfolg voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Leistungen werden überwiegend als Rechtsanspruchsleistungen (Pflichtleistungen) erbracht. Teilweise entscheiden die Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Rentenversicherungsträger legen dabei…
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Anschlussrehabilitation
Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztägige ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung wird nur bei bestimmten Erkrankungen erbracht und schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an (spätestens 2 Wochen nach der Krankenhausentlassung).