Schlagwort: Arbeitseinkommen

  • Kinderpflege – Anspruch, Höhe und Dauer des Krankengeldes

    Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. Voraussetzung ist ferner, dass eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen,…

  • Krankengeld – Anspruch

    Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Häufigster Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder anderer Personen, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Daneben gibt es weitere Tatbestände, die einen Anspruch auf Krankengeld begründen. Neben den Voraussetzungen für den Anspruch ist entscheidend, dass der Anspruch während eines Versicherungsverhältnisses oder in unmittelbarem Anschluss daran entsteht. Das Entstehen…

  • Krankengeld – Berechnung und Zahlung

    Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden. Krankengeld wird maximal in Höhe des zuletzt erzielten laufenden Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Der Anspruch richtet sich auf einen kalendertäglichen Betrag. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt.

  • Familienversicherung – Einkommensgrenze beachten

    Das Gesamteinkommen in der Sozialversicherung beziffert die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören u.a. das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Das Gesamteinkommen ist insbesondere bei der Beurteilung einer beitragsfreien Familienversicherung zu beachten.

  • Verletztengeld – richtig berechnen

    Das Regelentgelt ist wie beim Krankengeld die Grundlage der Berechnung des Verletztengeldes. Dabei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.

  • Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig

    Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt.

  • Aufrechnung oder Verrechnung – Gegen die Erklärung kann Widerspruch eingelegt werden

    BSG, Beschluss vom 31.8.2011 – GS 2/2010 Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Bei der entsprechenden Erklärung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage angegriffen werden.

  • Krankengeld – Wer Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt hat einen Anspruch

    Anspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse (vgl. § 44 Abs. 1 SGB V). Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Damit besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder die stationäre Behandlung während der Versicherung eintreten.

  • Krankenversicherung der Rentner – Beiträge

    BSG, Urteil vom 28.9.2011, – B 12 KR 23/09 R -, WzS 3/2012 Freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die außerdem Arbeitsentgelt erzielen, führen anstelle des Beitrags aus der Rente den Zuschuss des Rentenversicherungsträgers als Beitrag an die Krankenkasse ab. Das Verfahren gilt nicht für freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die selbstständig tätig sind und Arbeitseinkommen…

  • Verletztengeld – Erwerbseinkommen unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit

    Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Diesen Einkünften gleichgestellt sind die in § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII aufgeführten Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld). Entscheidend ist die Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles sowie eine…