Schlagwort: Aufsicht

  • Kinderpflegekrankengeld – Anspruch, Höhe, Dauer

    Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Eine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen. Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfe…

  • Krankenkassen – Insolvenz

    Krankenkassen unterstehen (seit dem 1. Januar 2010) der Insolvenzordnung und sind damit insolvenzfähig (vgl. § 171b Abs. 1 SGB V). Die Insolvenzordnung wird durch spezialgesetzliche Regelungen modifiziert (vgl. § 171b Abs. 2 bis 7 SGB V).

  • Kinderpflegekrankengeld – Der Arbeitnehmer ist von der Arbeit freizustellen

    Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld) erhalten Versicherte, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten, im selben Haushalt lebenden und selbst versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr…