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Verletztengeld – Die Krankenkasse zahlt die Leistung aus
Verletztengeld wird wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt. Es ist in bestimmten Fällen auch über einen Zeitraum von 78 Wochen hinaus zu leisten. Dazu ist eine vorausschauende Beurteilung (Prognoseentscheidung) erforderlich. Die Leistung wird meistens durch die Krankenkasse ausgezahlt. Diese trifft auch die erforderlichen Entscheidungen.
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Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung
Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe