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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit an und führt den Nachweis
Dem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Eine ärztliche Bescheinigung kann schon vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an verlangt werden.
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Entgeltfortzahlung – Auch kurze Erkrankungen müssen nachgewiesen werden
Das Bundesarbeitsgericht hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Der Arbeitgeber ist auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit berechtigt, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.