Schlagwort: Ausschluss

  • Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

    Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben.