-
Entgeltfortzahlung – Zusammentreffen von Streik und Arbeitsunfähigkeit
Während eines Streiks besteht für erkrankte Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Streiks eingetreten ist. Bei einem Arbeitskampf, der nicht zur völligen Stilllegung des Betriebes führt, verliert der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht, wenn