Schlagwort: Einmalzahlung

  • Krankengeld – Einmalzahlungen

    Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen. Insgesamt darf das Krankengeld 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.

  • Krankengeld – Berechnung und Zahlung

    Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden. Krankengeld wird maximal in Höhe des zuletzt erzielten laufenden Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Der Anspruch richtet sich auf einen kalendertäglichen Betrag. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt.

  • Krankengeld – Anspruch, Zahlung, Dauer

    Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers sowie während des Leistungsbezugs gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein. Wird die Beschäftigung durch die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen, ist durch…

  • Krankengeld – richtig berechnen

    Das Regelentgelt ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Für die Berechnung ist zwischen versicherten Arbeitnehmern (vgl. § 47 Abs. 2 SGB V) und Versicherten, die nicht Arbeitnehmer sind (vgl. § 47 Abs.…

  • Krankengeld – Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen

    Krankengeld wird aus dem laufenden Regelentgelt berechnet. Außerdem sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld o. ä. aus den letzten 12 Monaten zu berücksichtigen.