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Corona – Entgeltfortzahlung während der Krise
Arbeitnehmer, deren Betrieb wegen eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen.
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Praxisgebühr fällt weg
Vom Jahr 2013 an ist keine Praxisgebühr zu entrichten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von den Krankenkassen erstattet. Dem entsprechenden Antrag sollte der Befreiungsausweis begefügt werden. Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de