Schlagwort: Geldleistung

  • Leistungen der Krankenkasse – Kostenerstattung

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch die Möglichkeit, anstatt der Sach- und Dienstleistungen die Kostenerstattung zu wählen.

  • Krankengeld – Die Arbeitsunfähigkeit soll spätestens am letzten Arbeitstag festgestellt werden

    Der Anspruch auf Krankengeld ist vom versicherungsrechtlichen Status abhängig, der zu dem Zeitpunkt gegeben ist, in dem der potenzielle Anspruch entsteht. Das ist nicht unbedingt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Fällt dieser Zeitpunkt in ein Versicherungsverhältnis ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. in der Krankenversicherung der Rentner oder aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II), dann ist…

  • Geldleistungen – Rückständige Leistungen werden verzinst

    Fällige Geldleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld werden verzinst, wenn die Leistungen verspätet ausgezahlt werden. Die Zinspflicht gleicht die Nachteile aus, die bei verspätetet gezahlten existenzsichernden Sozialleistungen entstehen.

  • Geldleistungen – Vorschüsse

    Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, so kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf. Der Vorschuss setzt voraus, dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger besteht. Die Vorschussleistung grenzt sich damit von der vorläufigen Leistung ab, bei der…

  • Geldleistungen – Auf- oder Verrechnung

    BSG, Entscheidung vom 25.2.2010, – B 13 R 76/09 R –, WzS 4/2011 Aufrechnung oder Verrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen durch einen Verwaltungsakt: Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Wenn es sich bei der entsprechenden Erklärung…