Schlagwort: Höhe

  • Verletztengeld – Leistung durch die Krankenkasse und Erstattungsanspruch

    Verletztengeld wird an Versicherte (vgl. §§ 2 bis 6 SGB VII) aus Anlass eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfälle der Unfallversicherung; vgl. §§ 7 bis 13 SGB VII). Es ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Rechtsgrundlagen sind §§ 45 bis 48, 52 SGB VII.

  • Übergangsgeld der Rentenversicherung – Anspruch, Dauer und Höhe

    Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (wirtschaftliche Hilfe), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt.

  • Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung

    Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe