Arbeitnehmer, deren Betrieb wegen eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen.
2. Mai 2020
von NF
Keine Kommentare