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Krankengeld – Einmalzahlungen
Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen. Insgesamt darf das Krankengeld 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
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Krankengeld – richtig berechnen
Das Regelentgelt ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Für die Berechnung ist zwischen versicherten Arbeitnehmern (vgl. § 47 Abs. 2 SGB V) und Versicherten, die nicht Arbeitnehmer sind (vgl. § 47 Abs.…
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Krankengeld – Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen
Krankengeld wird aus dem laufenden Regelentgelt berechnet. Außerdem sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld o. ä. aus den letzten 12 Monaten zu berücksichtigen.