Schlagwort: Leistungsantrag

  • Kurzarbeitergeld – Fehlerhafte Bescheide werden berichtigt und Leistungen zurückgefordert

    Die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zeigt sich während der Corona-Pandemie. Das Kurzarbeitergeld hilft in dieser Zeit entscheidend, die Krise wirtschaftlich zu bewältigen. Deswegen werden die Leistungsanträge zügig bewilligt. Die Leistungsbescheide stehen allerdings unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung und ergehen vorläufig. Die Arbeitsagenturen prüfen innerhalb von 7 Monaten nach dem Leistungsbezug die bewilligten Leistungen abschließend.…

  • Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse melden

    Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn zu melden. Ansonsten droht der Verlust der Leistung. Das gilt auch bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit für die Folgebescheinigungen des Arztes.

  • Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit melden, Leistung beantragen

    Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur bei der zuständigen Krankenkasse wirksam gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung oder geht sie der Krankenkasse verspätet zu, droht der Verlust von Krankengeld. Die Meldung ist gleichzeitig ein Leistungsantrag, der die Krankenkasse zwingt, fristgerecht über den Anspruch zu entscheiden.

  • Leistungsanträge – Mehr Rechte bei verzögerter Sachbearbeitung

    Am 25.2.2013 wurde das Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit am 26.2.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz stärkt auch die Rechte Versicherter gegenüber ihren Krankenkassen, wenn über Leistungsanträge nicht zügig entschieden wird.

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsantrag

    BSG, Entscheidung vom 18.1.2011, – B 4 AS 29/10 R –, WzS 5/2011 Der Antrag hat eine leistungsauslösende Funktion. Er ist auch zu stellen, wenn über einen Bewilligungszeitraum hinaus die Fortzahlung der Leistungen begehrt wird. Bei einem verspäteten Antrag werden Leistungen für einen Zeitraum vor dem Antragsdatum nicht erbracht.