Schlagwort: Rentner

  • Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig

    Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt.

  • Krankenversicherung der Rentner – Beiträge

    BSG, Urteil vom 28.9.2011, – B 12 KR 23/09 R -, WzS 3/2012 Freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die außerdem Arbeitsentgelt erzielen, führen anstelle des Beitrags aus der Rente den Zuschuss des Rentenversicherungsträgers als Beitrag an die Krankenkasse ab. Das Verfahren gilt nicht für freiwillig versicherte Bezieher einer Rente, die selbstständig tätig sind und Arbeitseinkommen…