Schlagwort: Richtlinien

  • Beiträge zur Krankenversicherung – Die Höhe richtet sich nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands

    Der GKV-Spitzenverband hat „Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)“ erlassen. Die Krankenkassen ermitteln nach diesen Richtlinien u. a. die Beiträge für Personen, die aufgrund eines Rentenantrags versichert sind oder ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe…