Schlagwort: Ruhen des Anspruchs

  • Krankengeld – Spitzbetrag

    Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung.

  • Krankengeld – Die Arbeitsunfähigkeit soll spätestens am letzten Arbeitstag festgestellt werden

    Der Anspruch auf Krankengeld ist vom versicherungsrechtlichen Status abhängig, der zu dem Zeitpunkt gegeben ist, in dem der potenzielle Anspruch entsteht. Das ist nicht unbedingt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Fällt dieser Zeitpunkt in ein Versicherungsverhältnis ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. in der Krankenversicherung der Rentner oder aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II), dann ist…