Schlagwort: Selbstverwaltung

  • Verwaltungsrat – Mitglieder haften für Schäden

    Die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats einer Krankenkasse haften für Schäden, die durch die Wahrnehmung der Organwalterstellung entstehen. Sie haften sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Versicherungsträger.

  • Krankenkassen – Amtsentbindung oder Amtsenthebung von Organmitgliedern

    Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Vorstands einer Krankenkasse werden auf Zeit gewählt. In bestimmten Fällen können sie vorzeitig ihr Amt durch eine Amtsentbindung oder eine Amtsenthebung verlieren. Darüber hat der Verwaltungsrat einen Beschluss zu fassen und einen Verwaltungsakt zu erlassen. Der betroffene Organwalter kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen.