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Krankengeld – Spitzbetrag
Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
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Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?
Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.
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Versorgungskrankengeld – Die Krankenkassen berechnen und zahlen aus
Zum versorgungsberechtigten Personenkreis gehören u. a. Kriegsbeschädigte, ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Opfer von Gewalttaten oder Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben. Wenn im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ein Einkommensausfall eintritt, kann ein Anspruch auf Versorgungskrankengeld bestehen. Das Versorgungskrankengeld wird von den Krankenkassen berechnet und ausgezahlt.
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Versorgungsleistungen – Zuständige Krankenkasse
BSG, Urteil vom 6.10.2011, – B 9 V 3/10 R -, WzS 4/2012 Die Krankenkassen erbringen im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags bestimmte Versorgungsleistungen an beschädigte Personen und ihre Angehörigen (vgl. § 18c Abs. 1 Satz 3 BVG). Die Zuständigkeit der Krankenkassen ist im Bundesversorgungsgesetz geregelt, ohne dass ein unmittelbares Wahlrecht eingeräumt wird. Davon sind besonders…