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Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit – Minderjährige können sich selbst vertreten
Wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Es handelt sich um eine den §§ 112, 113 BGB vergleichbare Vorschrift , die einem eingeschränkten Personenkreis für einen bestimmten Rechtsbereich volle Handlungsfähigkeit einräumt. Eine ähnliche Regelung enthält § 175 Abs.…
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Frist versäumt – Antrag trotzdem wirksam stellen
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Das Verschulden eines Vertreters ist wie eigenes Verschulden zu berücksichtigen (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X).
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Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren – Neuerscheinung
Das Handbuch beschreibt das Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, den Erlass von Verwaltungsakten, deren Aufhebung sowie das Widerspruchsverfahren. Dabei werden die Praxis der Sozialversicherungsträger sowie aktuelle Probleme bei der Bearbeitung von Widersprüchen behandelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist berücksichtigt.