Schlagwort: Sozialversicherung

  • Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe

    Die Leistungen sind vorrangig vor Rentenleistungen (Teilhabeleistungen vor Rente). Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird erst bewilligt, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe ohne den gewünschten Erfolg durchgeführt wurden oder ein Erfolg voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Leistungen werden überwiegend als Rechtsanspruchsleistungen (Pflichtleistungen) erbracht. Teilweise entscheiden die Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Rentenversicherungsträger legen dabei…

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Gesundheitsfonds

    Der Gesundheitsfonds gehört zum Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird seit dem 1.1.2009 als Sondervermögen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, in das die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen gezahlt werden. In den Gesundheitsfonds fließen auch die Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen…

  • Krankengeld – Einmalzahlungen

    Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen. Insgesamt darf das Krankengeld 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.

  • Familienversicherung – Einkommensgrenze beachten

    Das Gesamteinkommen in der Sozialversicherung beziffert die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören u.a. das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Das Gesamteinkommen ist insbesondere bei der Beurteilung einer beitragsfreien Familienversicherung zu beachten.

  • Arbeitsunfall – Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

    Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Es sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).

  • Krankengeld – Neuerscheinung

    Das Krankengeld (Leseprobe) ist eine Entgeltersatzleistung, die in den meisten Fällen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dabei stellen sich neben der Höhe der Leistung weitere Fragen zur Dauer des Anspruchs sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern.

  • Azubi bei der Krankenkasse – Kein Problem mit dem richtigen Fachbuch

    Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben.

  • Frist versäumt – Antrag trotzdem wirksam stellen

    War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Das Verschulden eines Vertreters ist wie eigenes Verschulden zu berücksichtigen (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X).

  • Verletztengeld – Die Krankenkasse zahlt die Leistung aus

    Verletztengeld wird wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt. Es ist in bestimmten Fällen auch über einen Zeitraum von 78 Wochen hinaus zu leisten. Dazu ist eine vorausschauende Beurteilung (Prognoseentscheidung) erforderlich. Die Leistung wird meistens durch die Krankenkasse ausgezahlt. Diese trifft auch die erforderlichen Entscheidungen.

  • Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren – Neuerscheinung

    Das Handbuch beschreibt das Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, den Erlass von Verwaltungsakten, deren Aufhebung sowie das Widerspruchsverfahren. Dabei werden die Praxis der Sozialversicherungsträger sowie aktuelle Probleme bei der Bearbeitung von Widersprüchen behandelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist berücksichtigt.

  • Rechtsschutz – Einfach und ohne Rechtsbeistand Widerspruch einlegen

    Gegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das Vorverfahren beginnt mit dessen Erhebung (vgl. § 83 SGG). Beim Widerspruch ist eine bestimmte Form zu beachten, und er ist an eine Frist gebunden. Der Widerspruch kann aber ohne eine Begründung eingelegt werden. Ein Rechtsbeistand (z. B. Rechtsanwalt) ist nicht erforderlich.

  • Rechengrößen 2013

    Die Bundesregierung hat über die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013“ (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) entschieden. Die Rechtsverordnung weicht nicht vom Referentenentwurf des BMAS ab. Der Bundesrat hat zugestimmt. Die Verordnung wurde am 30.11.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Werte gelten damit vom 1.1.2013 an.