-
Krankengeld – Spitzbetrag
Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
-
Kinderpflegekrankengeld – Anspruch, Höhe, Dauer
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Eine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen. Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfe…
-
Arbeitsunfall – Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Es sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).
-
Verletztengeld – richtig berechnen
Das Regelentgelt ist wie beim Krankengeld die Grundlage der Berechnung des Verletztengeldes. Dabei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.
-
Arbeitsunfähigkeit – Wer zahlt den Ausfall?
Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein.
-
Verletztengeld – Die Krankenkasse zahlt die Leistung aus
Verletztengeld wird wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt. Es ist in bestimmten Fällen auch über einen Zeitraum von 78 Wochen hinaus zu leisten. Dazu ist eine vorausschauende Beurteilung (Prognoseentscheidung) erforderlich. Die Leistung wird meistens durch die Krankenkasse ausgezahlt. Diese trifft auch die erforderlichen Entscheidungen.
-
Erstattungsansprüche – Ausgleich zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern
Neben der Erstattung von Aufwendungen aus einem Auftragsverhältnis (vgl. § 91 SGB X) finden sich Anspruchsgrundlagen für einen Erstattungsanspruch in §§ 102 ff. SGB X. Die Vorschriften bilden die Grundlage für einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen („originären“) Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger. Für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern sind die Vorschriften über den Anspruch…
-
Der Top-Link im letzten Monat
Im letzten Monat fand der Artikel „Verletztengeld – Beginn und Ende des Anspruchs“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung
-
Geldleistungen – Vorschüsse
Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, so kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf. Der Vorschuss setzt voraus, dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger besteht. Die Vorschussleistung grenzt sich damit von der vorläufigen Leistung ab, bei der…
-
Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern
Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die Zuständigkeiten der Träger abzugrenzen . Damit ist die Zusammenarbeit ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Die Zusammenarbeit…
-
Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung
Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk „Krankenversicherung kompakt“ behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. …Leseprobe