Schlagwort: Unterbrechung

  • Familienversicherung – Neuregelungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

    Kinder sind in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) leisten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).…