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Geldleistungen – Rückständige Leistungen werden verzinst
Fällige Geldleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld werden verzinst, wenn die Leistungen verspätet ausgezahlt werden. Die Zinspflicht gleicht die Nachteile aus, die bei verspätetet gezahlten existenzsichernden Sozialleistungen entstehen.