Schlagwort: Wahlrecht

  • Leistungen der Krankenkasse – Kostenerstattung

    Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch die Möglichkeit, anstatt der Sach- und Dienstleistungen die Kostenerstattung zu wählen.

  • Krankenkassen – Welche ist die Richtige

    Die richtige gesetzliche Krankenkasse zu finden (Krankenkassenwahlrecht), ist nicht so einfach. Immerhin gibt es davon 134 in Deutschland (Stand: 1.1.2013).

  • Krankenkasse – Versicherte wählen die Krankenkasse

    Versicherte (vgl. §§ 5, 9 SGB V) sind Mitglieder der von ihnen gewählten Kasse (vgl. § 173 Abs. 1 SGB V). Sie können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 SGB  V). Die gewählte Kasse ist verpflichtet, den Versicherten aufzunehmen. Gesundheitszustand oder Alter des Versicherten sind unerheblich. Preis-Leistungs-Vergleiche mit Informationen über…

  • BKK für Heilberufe – Schließung zum 31. 12. 2011

    Schließung der BKK für Heilberufe Die BKK für Heilberufe wird zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Der Grund ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kasse, die nicht länger sichergestellt ist.