Schlagwort: wahrheitswidrige Aussage

  • Kündigung – wahrheitswidrige Aussagen des Arbeitnehmers

    Der Arbeitgeber darf einen Stellenbewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Er verstößt damit gegen das Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Verneint der Bewerber eine entsprechende Frage wahrheitswidrig, ist der Arbeitgeber deswegen nicht berechtigt, das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis zu kündigen. BAG, Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11